Rettungsdienst, wie ihn wir verstehen

Der Rettungsdienst in Österreich ist Teil des öffentlichen Gesundheitswesens und eine Leistung der Daseinsvorsorge sowie der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Durch die föderale Struktur Österreichs, erfolgt die Regelung des Rettungsdienstes in der Bundes- und Landesgesetzgebung. Eine einheitliche Organisation, einheitliche Standards und Regeln zur Durchführung des Rettungsdienstes (RD) sind daher eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg.
Der RD in Österreich ist ein gewachsenes, aus der Zivilgesellschaft entstandenes, leistungsfähiges Hilfeleistungssystem, das im internationalen Vergleich ausgezeichnet zum Wohle der Patienten arbeitet.

 Wesentliche, systemgestaltende Eigenschaften des Rettungsdienstes sind:

  • Flächendeckender, notarztgestützter Notfallrettungsdienst, mit dem präklinische Optimalversorgung durch gut und universell ausgebildete und erfahrene Notärzten gewährleistet wird.
  • Verbundsystem aus Notfallrettung und Sanitätseinsätzen, das nicht nur eine betriebs- und volkswirtschaftlich günstige Betriebsform darstellt und daher ein entsprechend dichtes, flächendeckendes Netz an Stützpunkten ermöglicht sondern auch für die Patienten gewährleistet, dass sie auch bei Sanitätseinsätzen, professionell ausgebildetes Personal betreut werden
  • Hohe Aufwuchsfähigkeit für die Bewältigung von Großunfällen, Katastrophen oder rettungsdienstlichen Spitzenanforderungen durch das hohe freiwillige Engagement im Rettungsdienst
  • Multiprofessionelle Teams mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen durch eine gute personelle Durchmischung von freiwilligen, hauptberuflichen und zivildienstleistenden Mitarbeitern bei gleicher, professioneller Aus- und Fortbildung aller Mitarbeitergruppen
  • Durchlässigkeit des Systems sowohl Richtung Erster Hilfe – durch First-Responder-Systeme, Erste-Hilfe-Ausbildungen der Bevölkerung, Dispatch-Life-Support in den Leitstellen – als auch Richtung klinischer Notfallversorgung – durch Präferenz für Notärzte, die aus der Klinik kommen, Absolvierung von Praktika des Rettungsdienstpersonals an den Klinken, oftmals eine Stationierung der Notarztrettungsmittel an den Kliniken sowie der Beteiligung der Fachgesellschaften an der Gestaltung und Durchführung von Aus- und Fortbildungen für das Rettungsdienstpersonal.
  • Die Zurverfügungstellung des Rettungsdienstes durch eine humanitäre Hilfsorganisation, die kein finanzielles Interesse am Rettungsdienst hat und daher sowohl in der Attraktivität, in der Selektion und in der Sozialisation der Mitarbeiter entsprechende wertebasierte, empathische und humanistische Schwerpunkte hat.
  • Ein föderales, den Strukturen der Verwaltung und Gesetzgebung angepasstes System, das lokale und regionale Bedürfnisse durch angepasste Angebote und Spezialitäten befriedigen kann bei gleichzeitiger gemeinschaftlichen Steuerung, universellen kontinuierlichen Verbesserungsprozessen, einheitlichen Ausbildungen und barrierefreiem Zugang (z.B. durch die einheitliche Notrufnummer 144).