Hilfe für Haiti oder Fightin‘ googleAdwords

Eigentlich mag ich im Normalfall die Google-Adwords, weil man hier rasch und einfach Anzeigen zu wichtigen Schlüsselworten schalten kann.

Natürlich ist mir klar, dass es Kritiker des Konzerns gibt, wie beispielsweise den Journalisten Gerald Reischl, dessen kritische Google-Beiträge auch mich immer wieder über Alternativen nachdenken ließen, die sich allerdings nicht immer so leicht finden lassen.

Bis jetzt haben die Anzeigeplatzierungen über die Adwords auch gut geklappt, sogar Spendenaufrufe – beispielsweise für die Cholera-Hilfe in Simbabwe im vergangenen Jahr haben wir abgewickelt, auch die Banner zu „Aus Liebe zum Menschen“ und verschiedene Blutspendeaufrufe und das Erste-Hilfe-Kursangebot.

Nun, gleich nach dem Start der Haiti-Hilfe habe ich wieder versucht, via AdWords auch die Rotkreuz-Hilfe zu kommunizieren.  Doch diesmal klappte es nicht. Kurz nach dem Publizieren unserer Banner im backend erhielt ich ein mail, das mir mitteilte:

wir danken Ihnen für Ihre Werbung mit Google AdWords. Nach einer Prüfung Ihres Kontos wurde festgestellt, dass mindestens eine Anzeige bzw. mindestens ein Keyword nicht unseren Richtlinien entspricht.

In Ihrem Konto können Sie auf dem Tab „Anzeigen“ in der Spalte „Status“ den Status Ihrer Anzeigen prüfen.

Okay, dachte ich mir – auch das ist schon früher passiert, wenn beispielsweise Flash-Banner mittels Loops immer wieder das gleiche angezeigt haben, dann hat man das halt geändert, weil es nicht den Adwords Richtlinien entspricht.

Doch wenn man sich das Mail näher ansieht merkt man, dass es um etwas anderes geht:

Hilfe in haiti_Fullsize_gif
spende.roteskreuz.at

Maßnahmen: Eingestellt – ausstehende Änderungen
Problem(e): Spendensammlung

Spendensammlungen sind ein Problem?

Schlägt man in den Werberichtlinen nach, was das bedeutet, so wird es interessant. Dort steht nämlich:

Die Sammlung von Spenden ist nicht gestattet.

Im Fall einer Anzeige mit Werbung für die Sammlung von Spenden muss auf der Zielseite der Anzeige der Status zur Befreiung von Steuern wie „501(c)(3)“ in den USA deutlich angegeben werden. Anzugeben ist auch, ob die Spenden vollständig oder teilweise steuerlich absetzbar sind. Organisationen anderer Länder müssen einen entsprechenden Status aufweisen, also als wohltätige bzw. gemeinnützige Organisation registriert sein.

Für die Sammlung von politischen Spenden allerdings muss die Zielseite der Anzeige deutlich angeben, dass die Spenden nicht steuerlich absetzbar sind.

Ganz schlau werde ich aus dem Text nicht. Sind Spendensammlungen nun gestattet, oder nicht. Weil, wenn diese erlaubt sind, unter der Voraussetzung, dass die Absetzbarkeit deutlich erwähnt ist, dann sollte dies erfüllt sein. Denn gleich in der Mitte von https://spende.roteskreuz.at steht:

Das Österreichische Rote Kreuz ist gemäß § 4a Z.3 und 4 EStG vom Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid für mildtätige, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln begünstigt. Sie können daher Spenden an das Österreichische Rote Kreuz offiziell von der Steuer absetzen.

Gerne hätte ich versucht, per eMail jemanden von Google zu erreichen, aber alle mir zugänglichen EMail-Adressen beantwortet irgend ein Mail-Automat. Deren gibt es offenbar einige in den Rechenzentren des Internet-Giganten.

Die beste aller automatischen Mails war dann gestern Nachmittag folgende, die ich Ohne Worte an das Ende meines Artikels stelle:

Sehr geehrte AdWords-Kundin, sehr geehrter AdWords-Kunde,

Vielen Dank für Ihre Anfrage ****.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mehr über Ihre Erfahrungen mit dem AdWords Kunden-Support mitteilen würden. Nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um einige Fragen zu Ihrer Zufriedenheit mit unserem Support zu beantworten:

https://survey.googleratings.com/*******

Wir schätzen Ihre Meinung sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Google AdWords-Team

Update 22. Jänner. Nach Hilfe via Twitter konnte ich jemanden direkt bei Google kontaktieren. Zwei Mails hin und hergeschickt, dann war klar, dass neben der Steuerbefreiung selbst auch die Nummer des Beschieds zur Steuerbefreiung angegeben sein muss, um nicht abgelehnt zu werden. Das ist schnell angepasst. Mal sehen, ob die Banner nun -angeblich im schnellen Verfahren –  freigeschaltet werden. Zudem kam von Google.at der Hinweis auf Google-Grants, Danke.

zweites Update 22.Jänner 2010: Schnellfreigabeprozess ist abgeschlossen, Banner werden geschaltet …